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Bildungszentrum für
Sicherheit & Dienstleistung GmbH

Die erste zertifizierte Sicherheitsfachschule Deutschlands

Weiterbildung

Geprüf­te Schutz-
und Sicher­heits­kraft

Sowohl für den Werk­schutz als auch für die pri­va­ten Sicher­heits­diens­te gewinnt die Werk­schutz­aus­bil­dung eine immer grö­ße­re Bedeu­tung. Sie ist eine Mög­lich­keit, die Qua­li­fi­ka­ti­on der Mitarbeiter/innen im Werk­schutz und in pri­va­ten Sicher­heits­diens­ten zu doku­men­tie­ren gemäß DIN 77200 DIN EN 15602:2008.

Eine Doku­men­ta­ti­on der Qua­li­fi­ka­ti­on ist beson­ders wich­tig für die Kun­den­be­treu­ung, die Zer­ti­fi­zie­rung der Abtei­lung oder des Unter­neh­mens sowie in allen Haf­tungs­fäl­len in zivil- wie in straf­recht­li­cher Hinsicht.

Ziel­grup­pe

Der Lehr­gang rich­tet sich an:

  • Arbeits­su­chen­de, die eine beleg­ba­re geho­be­ne Qua­li­fi­ka­ti­on erlan­gen möch­ten und die Zulassungsvoraus­setzun­gen erfüllen.
  • Sicher­heits­un­ter­neh­men oder betrieb­li­che Sicher­heits­ab­tei­lun­gen, die ihre Mitarbeiter/innen anspruchs­voll quali­fizieren möch­ten. Die in Erwä­gung gezo­ge­nen Mit­arbeiter/innen müs­sen die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen

  1. Zur Prü­fung ist zuzu­las­sen, wer Fol­gen­des nachweist: 
    1. Eine mit Erfolg abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung in einem an­­erkannten Aus­bil­dungs­be­ruf und eine wei­te­re ein­schlä­gi­ge Berufs­pra­xis von min­des­tens zwei Jah­ren in der Sicher­heits­wirt­schaft oder
    2. Eine min­des­tens fünf­jäh­ri­ge Berufs­pra­xis, von der min­des­tens drei Jah­re in der Sicher­heits­wirt­schaft abge­leistet sein müssen
    3. Ein Min­dest­al­ter von 24 Jahren
    4. Die Teil­nah­me an einem Ers­te-Hil­fe-Lehr­gang, des­sen Been­di­gung nicht län­ger als 24 Mona­te zurückliegt.
  2. Die Berufs­pra­xis gemäß Abs. 1 soll wesent­li­che Bezü­ge zu den Auf­ga­ben einer Geprüf­ten Schutz- und Sicher­heits­kraft ent­spre­chend § 1 Abs. 2 haben.
  3. Abwei­chend von den Absät­zen 1 und 2 kann zur Prü­fung auch zuge­las­sen wer­den, wer durch Vor­la­ge von Zeug­nis­sen oder auf ande­re Wei­se glaub­haft macht, dass er Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen erwor­ben hat, die eine Zulas­sung zur Prü­fung rechtfertigen.

Grob­über­sicht Lehrgangsinhalte

  • Recht
  • Dienst­kun­de
  • Grund­sät­ze im Umgang mit Menschen
  • Sicher­heits­tech­nik

Prü­fun­gen

Früh­jahr und Herbst eines Jah­res. Die genau­en Prü­fungs­ter­mi­ne wer­den früh­zei­tig und zu Beginn der Vor­be­rei­tungs­lehr­gän­ge durch die IHK bekannt­ge­ge­ben. Prü­fen­de Stel­le ist die IHK Köln.

Lehr­ganszei­ten

  • 13 Wochen

För­de­rung

z.B. durch Bil­dungs­gut­schein der Agen­tur für Arbeit oder des Job­cen­ters (auch eine För­de­rung durch die Ren­ten­ver­si­che­rung ist grund­sätz­lich möglich)

Mög­li­che Weiterqualifikation

Meis­ter für Schutz und Sicherheit

Geprüf­te Schutz-
und Sicher­heits­kraft

Mit staatl. Abschlussprüfung vor der IHK Köln
Nächster Kursbeginn:
Starttermin auf Anfrage! Eine Anmeldung ist noch möglich
Ihre Ansprechpartner
Manuel Kammerer

E-Mail: kammerer@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0

Saadetdin Ekmekci

E-Mail: ekmekci@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0

Sowohl für den Werk­schutz als auch für die pri­va­ten Sicher­heits­diens­te gewinnt die Werk­schutz­aus­bil­dung eine immer grö­ße­re Bedeu­tung. Sie ist eine Mög­lich­keit, die Qua­li­fi­ka­ti­on der Mitarbeiter/innen im Werk­schutz und in pri­va­ten Sicher­heits­diens­ten zu doku­men­tie­ren gemäß DIN 77200 DIN EN 15602:2008.

Eine Doku­men­ta­ti­on der Qua­li­fi­ka­ti­on ist beson­ders wich­tig für die Kun­den­be­treu­ung, die Zer­ti­fi­zie­rung der Abtei­lung oder des Unter­neh­mens sowie in allen Haf­tungs­fäl­len in zivil- wie in straf­recht­li­cher Hinsicht.

Ziel­grup­pe

Der Lehr­gang rich­tet sich an:

  • Arbeits­su­chen­de, die eine beleg­ba­re geho­be­ne Qua­li­fi­ka­ti­on erlan­gen möch­ten und die Zulassungsvoraus­setzun­gen erfüllen.
  • Sicher­heits­un­ter­neh­men oder betrieb­li­che Sicher­heits­ab­tei­lun­gen, die ihre Mitarbeiter/innen anspruchs­voll quali­fizieren möch­ten. Die in Erwä­gung gezo­ge­nen Mit­arbeiter/innen müs­sen die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen

  1. Zur Prü­fung ist zuzu­las­sen, wer Fol­gen­des nachweist: 
    1. Eine mit Erfolg abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung in einem an­­erkannten Aus­bil­dungs­be­ruf und eine wei­te­re ein­schlä­gi­ge Berufs­pra­xis von min­des­tens zwei Jah­ren in der Sicher­heits­wirt­schaft oder
    2. Eine min­des­tens fünf­jäh­ri­ge Berufs­pra­xis, von der min­des­tens drei Jah­re in der Sicher­heits­wirt­schaft abge­leistet sein müssen
    3. Ein Min­dest­al­ter von 24 Jahren
    4. Die Teil­nah­me an einem Ers­te-Hil­fe-Lehr­gang, des­sen Been­di­gung nicht län­ger als 24 Mona­te zurückliegt.
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  3. Abwei­chend von den Absät­zen 1 und 2 kann zur Prü­fung auch zuge­las­sen wer­den, wer durch Vor­la­ge von Zeug­nis­sen oder auf ande­re Wei­se glaub­haft macht, dass er Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen erwor­ben hat, die eine Zulas­sung zur Prü­fung rechtfertigen.

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