Weiterbildung
Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft
Sowohl für den Werkschutz als auch für die privaten Sicherheitsdienste gewinnt die Werkschutzausbildung eine immer größere Bedeutung. Sie ist eine Möglichkeit, die Qualifikation der Mitarbeiter/innen im Werkschutz und in privaten Sicherheitsdiensten zu dokumentieren gemäß DIN 77200 DIN EN 15602:2008.
Eine Dokumentation der Qualifikation ist besonders wichtig für die Kundenbetreuung, die Zertifizierung der Abteilung oder des Unternehmens sowie in allen Haftungsfällen in zivil- wie in strafrechtlicher Hinsicht.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Arbeitssuchende, die eine belegbare gehobene Qualifikation erlangen möchten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- Sicherheitsunternehmen oder betriebliche Sicherheitsabteilungen, die ihre Mitarbeiter/innen anspruchsvoll qualifizieren möchten. Die in Erwägung gezogenen Mitarbeiter/innen müssen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine weitere einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in der Sicherheitswirtschaft oder
- Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
- Ein Mindestalter von 24 Jahren
- Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
- Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
- Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kompetenzen und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Grobübersicht Lehrgangsinhalte
- Recht
- Dienstkunde
- Grundsätze im Umgang mit Menschen
- Sicherheitstechnik
Prüfungen
Frühjahr und Herbst eines Jahres. Die genauen Prüfungstermine werden frühzeitig und zu Beginn der Vorbereitungslehrgänge durch die IHK bekanntgegeben. Prüfende Stelle ist die IHK Köln.
Lehrganszeiten
- 13 Wochen
Förderung
z.B. durch Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (auch eine Förderung durch die Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich)
Mögliche Weiterqualifikation
Meister für Schutz und Sicherheit
Geprüfte Schutz-
und Sicherheitskraft
Mit staatl. Abschlussprüfung vor der IHK Köln
Nächster Kursbeginn:
Starttermin auf Anfrage! Eine Anmeldung ist noch möglich
Ihre Ansprechpartner
Manuel Kammerer
E-Mail: kammerer@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
Saadetdin Ekmekci
E-Mail: ekmekci@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
Sowohl für den Werkschutz als auch für die privaten Sicherheitsdienste gewinnt die Werkschutzausbildung eine immer größere Bedeutung. Sie ist eine Möglichkeit, die Qualifikation der Mitarbeiter/innen im Werkschutz und in privaten Sicherheitsdiensten zu dokumentieren gemäß DIN 77200 DIN EN 15602:2008.
Eine Dokumentation der Qualifikation ist besonders wichtig für die Kundenbetreuung, die Zertifizierung der Abteilung oder des Unternehmens sowie in allen Haftungsfällen in zivil- wie in strafrechtlicher Hinsicht.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Arbeitssuchende, die eine belegbare gehobene Qualifikation erlangen möchten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- Sicherheitsunternehmen oder betriebliche Sicherheitsabteilungen, die ihre Mitarbeiter/innen anspruchsvoll qualifizieren möchten. Die in Erwägung gezogenen Mitarbeiter/innen müssen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine weitere einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in der Sicherheitswirtschaft oder
- Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
- Ein Mindestalter von 24 Jahren
- Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
- Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
- Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kompetenzen und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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Prüfungen
Frühjahr und Herbst eines Jahres. Die genauen Prüfungstermine werden frühzeitig und zu Beginn der Vorbereitungslehrgänge durch die IHK bekanntgegeben. Prüfende Stelle ist die IHK Köln.
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z.B. durch Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (auch eine Förderung durch die Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich)
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