Weiterbildung
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. 34a GewO
+ Diensthundeführer
+ Führerschein
Grobübersicht der Lehrgangsinhalte
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Straf-und Strafverfahrensrecht
- Zivilrecht und Waffenrecht
- Sicherheitstechnik und Umgang mit Menschen
- Unfallverhütungsvorschriften
Sicherheitskraft mit der Spezialisierung zum Diensthundeführer
Neben dem Hauptmaßnahmenziel bereitet der Lehrgang umfangreich auf die spezielle Befähigung zum Diensthundeführer vor. Diese zeitintensive Zusatzqualifikation wird in theoretischen sowie fachpraktischen Lehreinheiten auf dem Trainingsgelände mit Diensthunden vermittelt. Die Befähigung zum Diensthundeführer im Bewachungsgewerbe schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
VDS-geprüfte Interventionskraft
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Hilfsmittel
Staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung
- Rechtsgrundlagen
- Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen
- Handhabung und Umgang von Schusswaffen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Übungsschießen
Brandschutzlehrgang
- Aufgaben und Rechte eines Brandschutzhelfers
- Gliederung des Brandschutzes
- Unterweisung in die Arten des Brandschutzes
- Unterweisung in Brandschutzkontrollen
- Grundlagenunterweisung in die DIN 14096 Teil 1 – 3
- Praktische Unterweisung in den Umgang mit Handfeuerlöschern
Erste Hilfe
- Anerkannte Erste Hilfe
- Prüfen der Vitalfunktionen
- Störungen des Bewusstseins
- Stabile Seitenlage
- Störungen der Atmung u. a. m.
Führerschein Klasse B
Arbeitsvermittlung
Jedem Teilnehmer wird nach erfolgreichem Abschluss ein Arbeitsplatz angeboten (auf Wunsch des Teilnehmers bundesweit).
Beginn/Dauer
- 8 Monate
- Jeweils zu Beginn eines Kalendermonats
- Ein nachträglicher Einstieg ist grundsätzlich möglich.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Arbeitssuchende mit und ohne anerkannten Ausbildungsberuf mit Interesse an der privaten Sicherheitswirtschaft.
- Die Maßnahme wird mit dem Bildungsgutschein gem. Sozialgesetzbuch III gefördert.
- Die BFS GmbH ist für diese Maßnahme durch die GUTcert zertifiziert und als Träger die ICG.
Teilnahmevoraussetzungen
- Zwingend keine Eintragungen im Führungszeugnis
- Personen, die aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung eine Medizinisch-Psychologisch Untersuchung (MPU) absolvieren müssen, können bis zum erfolgreichen Abschluss der Untersuchung nicht an Maßnahmen teilnehmen, die den Erwerb des Führerscheins Klasse B beinhalten.
- Deutsch in Wort und Schrift
- Körperliche und geistige Eignung
- Führerschein und Auto von Vorteil (aber keine Bedingung)
- Serviceorientierte Einstellung
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (auch eine Förderung durch die Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich)
- Teilnahme an individuellem Beratungsgespräch mit Eignungsfeststellung
Prüfungen
- Die Sachkundeprüfung (schriftlich) im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO findet an jedem 3. Donnerstag im Monat statt, die mündliche Prüfung findet an einem Tag der darauffolgenden Woche statt. Prüfende Stelle ist die IHK Essen.
- Die Prüfungen zur Sicherheitskraft mit der Spezialisierung zum Diensthundeführer finden individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stellen sind anerkannte Sachverständige und die BFS GmbH.
- Die Prüfung zur VDS-geprüften Interventionskraft findet individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH mit der Genehmigung des VDS.
- Die Waffensachkundeprüfung findet individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH mit Genehmigung des Polizeipräsidiums Essen.
- Der Lehrgang zum Brandschutzhelfer findet individuell während des Lehrgangs statt. Dieser beinhaltet eine schriftliche Prüfung und eine praktische Unterweisung an Handfeuerlöschern. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH.
Mögliche Weiterqualifikationen
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Meister für Schutz und Sicherheit
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. 34a GewO
+ Diensthundeführer
+ Führerschein
Nächster Kursbeginn:
Für 2024 - Vorläufig keine weiteren Termine geplant.
Ihre Ansprechpartner
Manuel Kammerer
E-Mail: kammerer@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
Saadetdin Ekmekci
E-Mail: ekmekci@bfs-essen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0
Grobübersicht der Lehrgangsinhalte
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Straf-und Strafverfahrensrecht
- Zivilrecht und Waffenrecht
- Sicherheitstechnik und Umgang mit Menschen
- Unfallverhütungsvorschriften
Sicherheitskraft mit der Spezialisierung zum Diensthundeführer
Neben dem Hauptmaßnahmenziel bereitet der Lehrgang umfangreich auf die spezielle Befähigung zum Diensthundeführer vor. Diese zeitintensive Zusatzqualifikation wird in theoretischen sowie fachpraktischen Lehreinheiten auf dem Trainingsgelände mit Diensthunden vermittelt. Die Befähigung zum Diensthundeführer im Bewachungsgewerbe schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
VDS-geprüfte Interventionskraft
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Hilfsmittel
Staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung
- Rechtsgrundlagen
- Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen
- Handhabung und Umgang von Schusswaffen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Übungsschießen
Brandschutzlehrgang
- Aufgaben und Rechte eines Brandschutzhelfers
- Gliederung des Brandschutzes
- Unterweisung in die Arten des Brandschutzes
- Unterweisung in Brandschutzkontrollen
- Grundlagenunterweisung in die DIN 14096 Teil 1 – 3
- Praktische Unterweisung in den Umgang mit Handfeuerlöschern
Erste Hilfe
- Anerkannte Erste Hilfe
- Prüfen der Vitalfunktionen
- Störungen des Bewusstseins
- Stabile Seitenlage
- Störungen der Atmung u. a. m.
Führerschein Klasse B
Arbeitsvermittlung
Jedem Teilnehmer wird nach erfolgreichem Abschluss ein Arbeitsplatz angeboten (auf Wunsch des Teilnehmers bundesweit).
Beginn/Dauer
- 8 Monate
- Jeweils zu Beginn eines Kalendermonats
- Ein nachträglicher Einstieg ist grundsätzlich möglich.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
- Arbeitssuchende mit und ohne anerkannten Ausbildungsberuf mit Interesse an der privaten Sicherheitswirtschaft.
- Die Maßnahme wird mit dem Bildungsgutschein gem. Sozialgesetzbuch III gefördert.
- Die BFS GmbH ist für diese Maßnahme durch die GUTcert zertifiziert und als Träger die ICG.
Teilnahmevoraussetzungen
- Zwingend keine Eintragungen im Führungszeugnis
- Personen, die aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung eine Medizinisch-Psychologisch Untersuchung (MPU) absolvieren müssen, können bis zum erfolgreichen Abschluss der Untersuchung nicht an Maßnahmen teilnehmen, die den Erwerb des Führerscheins Klasse B beinhalten.
- Deutsch in Wort und Schrift
- Körperliche und geistige Eignung
- Führerschein und Auto von Vorteil (aber keine Bedingung)
- Serviceorientierte Einstellung
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (auch eine Förderung durch die Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich)
- Teilnahme an individuellem Beratungsgespräch mit Eignungsfeststellung
Prüfungen
- Die Sachkundeprüfung (schriftlich) im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO findet an jedem 3. Donnerstag im Monat statt, die mündliche Prüfung findet an einem Tag der darauffolgenden Woche statt. Prüfende Stelle ist die IHK Essen.
- Die Prüfungen zur Sicherheitskraft mit der Spezialisierung zum Diensthundeführer finden individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stellen sind anerkannte Sachverständige und die BFS GmbH.
- Die Prüfung zur VDS-geprüften Interventionskraft findet individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH mit der Genehmigung des VDS.
- Die Waffensachkundeprüfung findet individuell während des Lehrgangs statt. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH mit Genehmigung des Polizeipräsidiums Essen.
- Der Lehrgang zum Brandschutzhelfer findet individuell während des Lehrgangs statt. Dieser beinhaltet eine schriftliche Prüfung und eine praktische Unterweisung an Handfeuerlöschern. Prüfende Stelle ist die BFS GmbH.
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