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Weiterbildung

Geprüf­te Schutz-
und Sicher­heits­kraft

Sowohl für den Werk­schutz als auch für die pri­va­ten Sicher­heits­diens­te gewinnt die Werk­schutz­aus­bil­dung eine immer grö­ße­re Bedeu­tung. Sie ist eine Mög­lich­keit, die Qua­li­fi­ka­ti­on der Mitarbeiter/innen im Werk­schutz und in pri­va­ten Sicher­heits­diens­ten zu doku­men­tie­ren gemäß DIN 77200 DIN EN 15602:2008.

Eine Doku­men­ta­ti­on der Qua­li­fi­ka­ti­on ist beson­ders wich­tig für die Kun­den­be­treu­ung, die Zer­ti­fi­zie­rung der Abtei­lung oder des Unter­neh­mens sowie in allen Haf­tungs­fäl­len in zivil- wie in straf­recht­li­cher Hinsicht.

Die Vor­be­rei­tung auf die schriftl. IHK-Prü­fung erfolgt in 5 Lehr­gän­gen zu je 5 Tagen mit 40 Unter­richts­stun­den je Lehr­gang. Die Vor­be­rei­tung auf die münd­li­che Prü­fung erfolgt im Lehr­gang VI an 5 zusätz­li­chen Tagen mit 40 Unterrichtsstunden.

Ziel­grup­pe

Der Lehr­gang rich­tet sich an:

  • Sicher­heits­kräf­te, die eine beleg­ba­re geho­be­ne Qua­li­fi­ka­ti­on erlan­gen möch­ten und die Zulassungsvoraus­setzun­gen erfüllen.
  • Sicher­heits­un­ter­neh­men oder betrieb­li­che Sicher­heits­ab­tei­lun­gen, die ihre Mitarbeiter/innen anspruchs­voll quali­fizieren möch­ten. Die in Erwä­gung gezo­ge­nen Mit­arbeiter/innen müs­sen die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen

  1. Zur Prü­fung ist zuzu­las­sen, wer Fol­gen­des nachweist: 
    1. Eine mit Erfolg abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung in einem an­­erkannten Aus­bil­dungs­be­ruf und eine wei­te­re ein­schlä­gi­ge Berufs­pra­xis von min­des­tens zwei Jah­ren in der Sicher­heits­wirt­schaft oder
    2. Eine min­des­tens fünf­jäh­ri­ge Berufs­pra­xis, von der min­des­tens drei Jah­re in der Sicher­heits­wirt­schaft abge­leistet sein müssen
    3. Ein Min­dest­al­ter von 24 Jahren
    4. Die Teil­nah­me an einem Ers­te-Hil­fe-Lehr­gang, des­sen Been­di­gung nicht län­ger als 24 Mona­te zurückliegt.
  2. Die Berufs­pra­xis gemäß Abs. 1 soll wesent­li­che Bezü­ge zu den Auf­ga­ben einer Geprüf­ten Schutz- und Sicher­heits­kraft ent­spre­chend § 1 Abs. 2 haben.
  3. Abwei­chend von den Absät­zen 1 und 2 kann zur Prü­fung auch zuge­las­sen wer­den, wer durch Vor­la­ge von Zeug­nis­sen oder auf ande­re Wei­se glaub­haft macht, dass er Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen erwor­ben hat, die eine Zulas­sung zur Prü­fung rechtfertigen.

Grob­über­sicht Lehrgangsinhalte

  • Recht
  • Dienst­kun­de
  • Grund­sät­ze im Umgang mit Menschen
  • Sicher­heits­tech­nik

Prü­fun­gen

Früh­jahr und Herbst eines Jah­res. Die genau­en Prü­fungs­ter­mi­ne wer­den früh­zei­tig und zu Beginn der Vor­be­rei­tungs­lehr­gän­ge durch die IHK bekannt­ge­ge­ben. Prü­fen­de Stel­le ist die IHK Köln.

Dauer/Termine

6 Wochen (berufs­be­glei­tend)

6 mal eine Woche Selbstlernphase

Ter­mi­ne für das Jahr 2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 1

08.01.2024 – 12.01.2024

13.05.2024 – 17.05.2024

12.08.2024 – 16.08.2024

21.10.2024 – 25.10.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 2

22.01.2024 – 26.01.2024

03.06.2024 – 07.06.2024

26.08.2024 – 30.08.2024

04.11.2024 – 08.11.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 3

05.02.2024 – 09.02.2024

17.06.2024 – 21.06.2024

09.09.2024 – 13.09.2024

18.11.2024 – 22.11.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 4

19.02.2024 – 23.02.2024

01.07.2024 – 05.07.2024

23.09.2024 – 27.09.2024

02.12.2024 – 06.12.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 5

04.03.2024 – 08.03.2024

14.10.2024 – 18.10.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 6

22.04.2024 – 26.04.2024

25.11.2024 – 29.11.2024

 

Kos­ten

Lehr­gang 1 – 4: pro Modul € 350,–

Lehr­gang  5 – 6: pro Modul € 700,–

(zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)

Bei gleich­zei­ti­ger Buchung der gesam­ten Wei­ter­bil­dung (alle Modu­le von 1 – 6)

Kom­bi­preis“ 2.000,– € (zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)

 

Buch­ba­re Optionen

Da vie­le unse­rer Inter­es­sen den Lehr­gang “Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft” (GSSK) nicht inner­halb eines Kalen­der­jah­res absol­vie­ren kön­nen, besteht hier zudem die Opti­on die Qua­li­fi­ak­ti­on auch in zwei sepa­ra­ten Lehr­gän­gen zu erlan­gen. Die bei­den Lehr­gän­ge wären dabei dann das Modul A (GSSK 1 – 3 / Kos­ten € 1050,- (zzgl. MwSt. und Prü­fungs­ge­büh­ren)) und sowie das Modul B (GSSK 4 – 6 / Kos­ten € 1750,- (zzgl. MwSt. und Prü­fungs­ge­büh­ren))  zusam­men. Da es sich in die­sem Fall um 2 getrenn­te Lehr­gän­ge han­delt, ist hier­bei auch stets eine sepa­ra­te Anmel­dung zu bei­den Lehr­gän­gen erforderlich.

Eine Redu­zie­rung auf den „Kom­bi­preis“ erfolgt eben­falls bei gleich­zei­ti­ger Buchung der Modu­le 1 – 3 (GSSK Teil A) und 4 – 6 (GSSK Teil B). Der Preis redu­ziert sich dann von € 1050,- bzw. € 1750,- zzgl. Mehr­wert­steu­er auf jeweils ins­ge­samt € 1000,- zzgl. Mehr­wert­steu­er für bei­de Module.

 

 

Mög­li­che Weiterqualifikation

Meis­ter für Schutz und Sicherheit

Teil­nah­me­be­din­gun­gen

1. Anmel­dung: Die Anmel­dung erfolgt zwin­gend schrift­lich und/oder per Fax. Anmel­dun­gen wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs berück­sich­tigt und müs­sen schrift­lich durch die BFS GmbH bestä­tigt werden.

2. Zah­lungs­be­din­gun­gen: Der Teilnehmer/Kostenträger hat die Lehr­gangs­ge­bühr unab­hän­gig von Leis­tun­gen Drit­ter zu zah­len. Kos­ten für Lern­mit­tel wer­den extra berech­net. Die Gebüh­ren wer­den pro Lehr­gangs­ab­schnitt im Vor­aus berech­net und sind 10 Tage nach Rech­nungs­da­tum zur Zah­lung fäl­lig. Even­tu­ell anfal­len­de Prü­fungs­ge­büh­ren sind sepa­rat durch den Lehr­gangs­teil­neh­mer bei der prü­fen­den Stel­le zu entrichten.

3. Rück­tritt und Kün­di­gung: Bis 14 Tage vor Lehr­gangs­be­ginn (maß­geb­lich ist der Ein­gang beim BFS Bil­dungs­zen­trum in Essen) kann der Teil­neh­mer ohne Anga­be von Grün­den vom Ver­trag zurück­tre­ten. Der Rück­tritt ist nur schrift­lich per Ein­schrei­ben zu erklä­ren. Teil­neh­mer, die danach zurück­tre­ten oder zu den Lehr­ver­an­stal­tun­gen nicht oder teil­wei­se nicht erschei­nen, sind zur Zah­lung der vol­len Gebühr verpflichtet.

4. Anmel­dung zum Lehr­gang durch sons­ti­ge Kos­ten­trä­ger (z.B. Arbeit­ge­ber): Erfolgt die Anmel­dung zum Lehr­gang durch einen Drit­ten (z.B. Arbeit­ge­ber), bleibt das bestehen­de Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Kos­ten­trä­ger und BFS GmbH auch dann bestehen, wenn das Arbeits­ver­hält­nis vor­zei­tig been­det wird. Die Ver­pflich­tung zur Zah­lung der Lehr­gangs­ge­büh­ren geht nicht auf den Lehr­gangs­teil­neh­mer über, da die­ser nicht Ver­trags­par­tei ist. Dem Kos­ten­trä­ger steht es frei, einen alter­na­ti­ven Lehr­gang­teil­neh­mer für den lau­fen­den Lehr­gang anzu­mel­den. Eine Kün­di­gung des Lehr­gangs ist hier eben­falls bis spä­tes­tens 14 Tage vor Lehr­gangs­be­ginn mög­lich. Wir ein Teil­neh­mer nicht durch einen Kos­ten­trä­ger (z.B. Arbeit­ge­ber) ange­mel­det, darf die BFS GmbH die­sem grund­sätz­lich kei­ne Aus­künf­te über die Lehr­gangs­teil­nah­me (z.B. Fehl­zei­ten) erteilen.

5. Absa­ge von Lehr­ver­an­stal­tun­gen: Die BFS GmbH hat das Recht, bei zu gerin­ger Betei­li­gung oder höhe­rer Gewalt (z.B. Krank­heit des Dozen­ten) Lehr­gän­ge abzu­sa­gen. Die BFS GmbH ist dann ver­pflich­tet, bereits bezahl­te Gebüh­ren zu erstat­ten. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che hat der Teil­neh­mer nicht. Soweit Unter­richts­stun­den ent­fal­len, wer­den sie nach­ge­holt, sofern nach Inhalt und Umfang aus­ge­fal­le­ne Tei­le das Errei­chen des Aus­bil­dungs­ziels gefähr­den. Ansons­ten ist der Teil­neh­mer nicht zur Min­de­rung berechtigt.

6. Wech­sel der Dozen­ten: Ein Wech­sel der Dozen­ten oder Ver­schie­bun­gen im Ablauf­plan berech­ti­gen den Teil­neh­mer weder zum Rück­tritt vom Ver­trag noch zur Kün­di­gung oder zur Min­de­rung der Lehrgangsgebühr.

7. Haf­tung: Die BFS GmbH haf­tet nicht für Schä­den, außer wenn die­se auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten von Ange­stell­ten oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind inner­halb eines Monats nach Scha­dens­er­eig­nis / Vor­gang schrift­lich gel­tend zu machen. Sie ver­jäh­ren nach wei­te­ren 5 Mona­ten, wenn kei­ne Eini­gung erzielt wur­de oder die Ver­jäh­rung nicht unter­bro­chen wurde.

8. Zulas­sungs­be­din­gun­gen: Gem. Prü­fungs­ord­nung zu den ein­zel­nen Lehrgängen

9. Mit der Unter­schrift die­ser Anmel­dung wer­den das Ver­ständ­nis der vor­ge­nann­ten Teil­nah­me­be­din­gun­gen bestä­tigt und die­se anerkannt.

10. Die BFS berät den Teilnehmer/in bei der Anmel­dung zu den exter­nen Prü­fun­gen und stellt ihn für die Dau­er die­ser Prü­fun­gen frei. Der Teil­neh­mer ist aber für die Anmel­dung selbst verantwortlich.

11. Wird der Ver­trag als Fern­ab­satz­ver­trag geschlos­sen, gel­ten ent­spre­chend fol­gen­de gesetz­li­che Bedin­gun­gen für Fernabsatzverträge:

Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses. Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns (BFS GmbH, Wel­ker­hu­de 33, 45356 Essen, 0201 – 2200330, info@bfsessen.de) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen das Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar oder eine ande­re ein­deu­ti­ge Erklä­rung auch auf unse­rer Web­sei­te [www.bfs-essen.de] elek­tro­nisch aus­fül­len und über­mit­teln. Machen Sie von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch, so wer­den wir Ihnen unver­züg­lich (z. B. per E‑Mail) eine Bestä­ti­gung über den Ein­gang eines sol­chen Wider­rufs über­mit­teln Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­ti­ge Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. Hat die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begon­nen, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.

Geprüf­te Schutz-
und Sicher­heits­kraft

Mit staatl. Abschlussprüfung vor der IHK Köln
Nächster Kursbeginn:
12.08.2024
21.10.2024
Eine Anmeldung ist noch möglich!
Ihre Ansprechpartner
Manuel Kammerer

E-Mail: kammerer@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0

Saadetdin Ekmekci

E-Mail: ekmekci@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0

Sowohl für den Werk­schutz als auch für die pri­va­ten Sicher­heits­diens­te gewinnt die Werk­schutz­aus­bil­dung eine immer grö­ße­re Bedeu­tung. Sie ist eine Mög­lich­keit, die Qua­li­fi­ka­ti­on der Mitarbeiter/innen im Werk­schutz und in pri­va­ten Sicher­heits­diens­ten zu doku­men­tie­ren gemäß DIN 77200 DIN EN 15602:2008.

Eine Doku­men­ta­ti­on der Qua­li­fi­ka­ti­on ist beson­ders wich­tig für die Kun­den­be­treu­ung, die Zer­ti­fi­zie­rung der Abtei­lung oder des Unter­neh­mens sowie in allen Haf­tungs­fäl­len in zivil- wie in straf­recht­li­cher Hinsicht.

Die Vor­be­rei­tung auf die schriftl. IHK-Prü­fung erfolgt in 5 Lehr­gän­gen zu je 5 Tagen mit 40 Unter­richts­stun­den je Lehr­gang. Die Vor­be­rei­tung auf die münd­li­che Prü­fung erfolgt im Lehr­gang VI an 5 zusätz­li­chen Tagen mit 40 Unterrichtsstunden.

Ziel­grup­pe

Der Lehr­gang rich­tet sich an:

  • Sicher­heits­kräf­te, die eine beleg­ba­re geho­be­ne Qua­li­fi­ka­ti­on erlan­gen möch­ten und die Zulassungsvoraus­setzun­gen erfüllen.
  • Sicher­heits­un­ter­neh­men oder betrieb­li­che Sicher­heits­ab­tei­lun­gen, die ihre Mitarbeiter/innen anspruchs­voll quali­fizieren möch­ten. Die in Erwä­gung gezo­ge­nen Mit­arbeiter/innen müs­sen die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen

  1. Zur Prü­fung ist zuzu­las­sen, wer Fol­gen­des nachweist: 
    1. Eine mit Erfolg abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung in einem an­­erkannten Aus­bil­dungs­be­ruf und eine wei­te­re ein­schlä­gi­ge Berufs­pra­xis von min­des­tens zwei Jah­ren in der Sicher­heits­wirt­schaft oder
    2. Eine min­des­tens fünf­jäh­ri­ge Berufs­pra­xis, von der min­des­tens drei Jah­re in der Sicher­heits­wirt­schaft abge­leistet sein müssen
    3. Ein Min­dest­al­ter von 24 Jahren
    4. Die Teil­nah­me an einem Ers­te-Hil­fe-Lehr­gang, des­sen Been­di­gung nicht län­ger als 24 Mona­te zurückliegt.
  2. Die Berufs­pra­xis gemäß Abs. 1 soll wesent­li­che Bezü­ge zu den Auf­ga­ben einer Geprüf­ten Schutz- und Sicher­heits­kraft ent­spre­chend § 1 Abs. 2 haben.
  3. Abwei­chend von den Absät­zen 1 und 2 kann zur Prü­fung auch zuge­las­sen wer­den, wer durch Vor­la­ge von Zeug­nis­sen oder auf ande­re Wei­se glaub­haft macht, dass er Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen erwor­ben hat, die eine Zulas­sung zur Prü­fung rechtfertigen.

Grob­über­sicht Lehrgangsinhalte

  • Recht
  • Dienst­kun­de
  • Grund­sät­ze im Umgang mit Menschen
  • Sicher­heits­tech­nik

Prü­fun­gen

Früh­jahr und Herbst eines Jah­res. Die genau­en Prü­fungs­ter­mi­ne wer­den früh­zei­tig und zu Beginn der Vor­be­rei­tungs­lehr­gän­ge durch die IHK bekannt­ge­ge­ben. Prü­fen­de Stel­le ist die IHK Köln.

Dauer/Termine

6 Wochen (berufs­be­glei­tend)

6 mal eine Woche Selbstlernphase

Ter­mi­ne für das Jahr 2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 1

08.01.2024 – 12.01.2024

13.05.2024 – 17.05.2024

12.08.2024 – 16.08.2024

21.10.2024 – 25.10.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 2

22.01.2024 – 26.01.2024

03.06.2024 – 07.06.2024

26.08.2024 – 30.08.2024

04.11.2024 – 08.11.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 3

05.02.2024 – 09.02.2024

17.06.2024 – 21.06.2024

09.09.2024 – 13.09.2024

18.11.2024 – 22.11.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 4

19.02.2024 – 23.02.2024

01.07.2024 – 05.07.2024

23.09.2024 – 27.09.2024

02.12.2024 – 06.12.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 5

04.03.2024 – 08.03.2024

14.10.2024 – 18.10.2024

Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft Modul 6

22.04.2024 – 26.04.2024

25.11.2024 – 29.11.2024

 

Kos­ten

Lehr­gang 1 – 4: pro Modul € 350,–

Lehr­gang  5 – 6: pro Modul € 700,–

(zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)

Bei gleich­zei­ti­ger Buchung der gesam­ten Wei­ter­bil­dung (alle Modu­le von 1 – 6)

Kom­bi­preis“ 2.000,– € (zzgl. MwSt. und Prüfungsgebühren)

 

Buch­ba­re Optionen

Da vie­le unse­rer Inter­es­sen den Lehr­gang “Geprüf­te Schutz und Sicher­heits­kraft” (GSSK) nicht inner­halb eines Kalen­der­jah­res absol­vie­ren kön­nen, besteht hier zudem die Opti­on die Qua­li­fi­ak­ti­on auch in zwei sepa­ra­ten Lehr­gän­gen zu erlan­gen. Die bei­den Lehr­gän­ge wären dabei dann das Modul A (GSSK 1 – 3 / Kos­ten € 1050,- (zzgl. MwSt. und Prü­fungs­ge­büh­ren)) und sowie das Modul B (GSSK 4 – 6 / Kos­ten € 1750,- (zzgl. MwSt. und Prü­fungs­ge­büh­ren))  zusam­men. Da es sich in die­sem Fall um 2 getrenn­te Lehr­gän­ge han­delt, ist hier­bei auch stets eine sepa­ra­te Anmel­dung zu bei­den Lehr­gän­gen erforderlich.

Eine Redu­zie­rung auf den „Kom­bi­preis“ erfolgt eben­falls bei gleich­zei­ti­ger Buchung der Modu­le 1 – 3 (GSSK Teil A) und 4 – 6 (GSSK Teil B). Der Preis redu­ziert sich dann von € 1050,- bzw. € 1750,- zzgl. Mehr­wert­steu­er auf jeweils ins­ge­samt € 1000,- zzgl. Mehr­wert­steu­er für bei­de Module.

 

 

Mög­li­che Weiterqualifikation

Meis­ter für Schutz und Sicherheit

Teil­nah­me­be­din­gun­gen

1. Anmel­dung: Die Anmel­dung erfolgt zwin­gend schrift­lich und/oder per Fax. Anmel­dun­gen wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs berück­sich­tigt und müs­sen schrift­lich durch die BFS GmbH bestä­tigt werden.

2. Zah­lungs­be­din­gun­gen: Der Teilnehmer/Kostenträger hat die Lehr­gangs­ge­bühr unab­hän­gig von Leis­tun­gen Drit­ter zu zah­len. Kos­ten für Lern­mit­tel wer­den extra berech­net. Die Gebüh­ren wer­den pro Lehr­gangs­ab­schnitt im Vor­aus berech­net und sind 10 Tage nach Rech­nungs­da­tum zur Zah­lung fäl­lig. Even­tu­ell anfal­len­de Prü­fungs­ge­büh­ren sind sepa­rat durch den Lehr­gangs­teil­neh­mer bei der prü­fen­den Stel­le zu entrichten.

3. Rück­tritt und Kün­di­gung: Bis 14 Tage vor Lehr­gangs­be­ginn (maß­geb­lich ist der Ein­gang beim BFS Bil­dungs­zen­trum in Essen) kann der Teil­neh­mer ohne Anga­be von Grün­den vom Ver­trag zurück­tre­ten. Der Rück­tritt ist nur schrift­lich per Ein­schrei­ben zu erklä­ren. Teil­neh­mer, die danach zurück­tre­ten oder zu den Lehr­ver­an­stal­tun­gen nicht oder teil­wei­se nicht erschei­nen, sind zur Zah­lung der vol­len Gebühr verpflichtet.

4. Anmel­dung zum Lehr­gang durch sons­ti­ge Kos­ten­trä­ger (z.B. Arbeit­ge­ber): Erfolgt die Anmel­dung zum Lehr­gang durch einen Drit­ten (z.B. Arbeit­ge­ber), bleibt das bestehen­de Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Kos­ten­trä­ger und BFS GmbH auch dann bestehen, wenn das Arbeits­ver­hält­nis vor­zei­tig been­det wird. Die Ver­pflich­tung zur Zah­lung der Lehr­gangs­ge­büh­ren geht nicht auf den Lehr­gangs­teil­neh­mer über, da die­ser nicht Ver­trags­par­tei ist. Dem Kos­ten­trä­ger steht es frei, einen alter­na­ti­ven Lehr­gang­teil­neh­mer für den lau­fen­den Lehr­gang anzu­mel­den. Eine Kün­di­gung des Lehr­gangs ist hier eben­falls bis spä­tes­tens 14 Tage vor Lehr­gangs­be­ginn mög­lich. Wir ein Teil­neh­mer nicht durch einen Kos­ten­trä­ger (z.B. Arbeit­ge­ber) ange­mel­det, darf die BFS GmbH die­sem grund­sätz­lich kei­ne Aus­künf­te über die Lehr­gangs­teil­nah­me (z.B. Fehl­zei­ten) erteilen.

5. Absa­ge von Lehr­ver­an­stal­tun­gen: Die BFS GmbH hat das Recht, bei zu gerin­ger Betei­li­gung oder höhe­rer Gewalt (z.B. Krank­heit des Dozen­ten) Lehr­gän­ge abzu­sa­gen. Die BFS GmbH ist dann ver­pflich­tet, bereits bezahl­te Gebüh­ren zu erstat­ten. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che hat der Teil­neh­mer nicht. Soweit Unter­richts­stun­den ent­fal­len, wer­den sie nach­ge­holt, sofern nach Inhalt und Umfang aus­ge­fal­le­ne Tei­le das Errei­chen des Aus­bil­dungs­ziels gefähr­den. Ansons­ten ist der Teil­neh­mer nicht zur Min­de­rung berechtigt.

6. Wech­sel der Dozen­ten: Ein Wech­sel der Dozen­ten oder Ver­schie­bun­gen im Ablauf­plan berech­ti­gen den Teil­neh­mer weder zum Rück­tritt vom Ver­trag noch zur Kün­di­gung oder zur Min­de­rung der Lehrgangsgebühr.

7. Haf­tung: Die BFS GmbH haf­tet nicht für Schä­den, außer wenn die­se auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten von Ange­stell­ten oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind inner­halb eines Monats nach Scha­dens­er­eig­nis / Vor­gang schrift­lich gel­tend zu machen. Sie ver­jäh­ren nach wei­te­ren 5 Mona­ten, wenn kei­ne Eini­gung erzielt wur­de oder die Ver­jäh­rung nicht unter­bro­chen wurde.

8. Zulas­sungs­be­din­gun­gen: Gem. Prü­fungs­ord­nung zu den ein­zel­nen Lehrgängen

9. Mit der Unter­schrift die­ser Anmel­dung wer­den das Ver­ständ­nis der vor­ge­nann­ten Teil­nah­me­be­din­gun­gen bestä­tigt und die­se anerkannt.

10. Die BFS berät den Teilnehmer/in bei der Anmel­dung zu den exter­nen Prü­fun­gen und stellt ihn für die Dau­er die­ser Prü­fun­gen frei. Der Teil­neh­mer ist aber für die Anmel­dung selbst verantwortlich.

11. Wird der Ver­trag als Fern­ab­satz­ver­trag geschlos­sen, gel­ten ent­spre­chend fol­gen­de gesetz­li­che Bedin­gun­gen für Fernabsatzverträge:

Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses. Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns (BFS GmbH, Wel­ker­hu­de 33, 45356 Essen, 0201 – 2200330, info@bfsessen.de) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen das Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar oder eine ande­re ein­deu­ti­ge Erklä­rung auch auf unse­rer Web­sei­te [www.bfs-essen.de] elek­tro­nisch aus­fül­len und über­mit­teln. Machen Sie von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch, so wer­den wir Ihnen unver­züg­lich (z. B. per E‑Mail) eine Bestä­ti­gung über den Ein­gang eines sol­chen Wider­rufs über­mit­teln Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­ti­ge Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. Hat die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begon­nen, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.

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