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Sicherheit & Dienstleistung GmbH

Die erste zertifizierte Sicherheitsfachschule Deutschlands

Umschulung

Staat­lich aner­kann­te
Waf­fen­sach­kun­de-
prü­fung

Grob­über­sicht der Lehrgangsinhalte

Staat­lich aner­kann­te Waffensachkundeprüfung 

  • Rechts­grund­la­gen
  • Reich­wei­te und Wir­kungs­wei­se von Geschossen
  • Hand­ha­bung und Umgang von Schusswaffen
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft­li­che Vorschriften
  • Übungs­schie­ßen

Dauer/Zeiträume

5 Tage (theo­re­ti­scher und fach­prak­ti­scher Unterricht)

  • 13.01.2025 – 17.01.2025
  • 07.04.2025 – 11.04.2025
  • 07.07.2025 – 11.07.2025
  • 06.10.2025 – 10.10.2025

Ziel­grup­pe

Der Lehr­gang rich­tet sich an:

  • Sicher­heits­kräf­te, die eine Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on erlan­gen möch­ten und die Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen erfüllen
  • Sicher­heits­un­ter­neh­men oder betrieb­li­che Sicherheits­abteilungen, die ihre Mitarbeiter/innen zusätz­lich qua­li­fi­zie­ren möchten.

Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen

  • Teil­nah­me an einem indi­vi­du­el­len Beratungsgespräch
  • Zwin­gend kei­ne Ein­tra­gun­gen im Führungszeugnis
  • Deutsch­kennt­nis­se in Wort und Schrift

Grob­über­sicht der Lehrgangsinhalte

  • Rechts­grund­la­gen
  • Umgang mit Waf­fen und Munition
  • Reich­wei­te und Wir­kungs­wei­se von Geschossen
  • Hand­ha­bung von Schusswaffen
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft­li­che Vorschriften
  • Prak­ti­scher Umgang mit Pis­to­le und Revolver
  • Übungs­schie­ßen

Beginn

Auf Anfra­ge.

Hin­weis: Eine Anmel­dung ist bis zu 14 Tage vor Start­ter­min möglich!

Kos­ten

Gesamt 490,– € (zzgl. ges. MwSt.)

Prü­fung

Prü­fung bei der BFS GmbH mit Geneh­mi­gung des Prä­si­di­ums der Poli­zei Essen

Aner­kannt nach § 7 Abs. 2 Waf­fen­ge­setz (WaffG) vom 11. Okto­ber 2002. Staat­li­che Aner­ken­nung durch das Poli­zei­prä­si­di­um Essen. Akten­zei­chen VL 1.2 – 2619 – vom 20.10.2004.

Die­ses Semi­nar umfasst alle im § 7 WaffG und Abschnitt VIII (§§ 29 – 32) 1. AWaffV gefor­der­ten Inhal­te. Die Unter­wei­sung ein­schließ­lich Schie­ßen auf dem Schieß­stand befasst sich mit fol­gen­den Dienst­waf­fen: Pis­to­le 9 mm, Revol­ver 38er Spe­zi­al / 357 Magnum und den dazu gehö­ren­den Munitionsarten

 

Teil­nah­me­be­din­gun­gen

1. Anmel­dung: Die Anmel­dung erfolgt zwin­gend schrift­lich und/oder per Fax. Anmel­dun­gen wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs berück­sich­tigt und müs­sen schrift­lich durch die BFS GmbH bestä­tigt werden.

2. Zah­lungs­be­din­gun­gen: Der Teilnehmer/Kostenträger hat die Lehr­gangs­ge­bühr unab­hän­gig von Leis­tun­gen Drit­ter zu zah­len. Kos­ten für Lern­mit­tel wer­den extra berech­net. Die Gebüh­ren wer­den pro Lehr­gangs­ab­schnitt im Vor­aus berech­net und sind 10 Tage nach Rech­nungs­da­tum zur Zah­lung fäl­lig. Even­tu­ell anfal­len­de Prü­fungs­ge­büh­ren sind sepa­rat durch den Lehr­gangs­teil­neh­mer bei der prü­fen­den Stel­le zu entrichten.

3. Rück­tritt und Kün­di­gung: Bis 14 Tage vor Lehr­gangs­be­ginn (maß­geb­lich ist der Ein­gang beim BFS Bil­dungs­zen­trum in Essen) kann der Teil­neh­mer ohne Anga­be von Grün­den vom Ver­trag zurück­tre­ten. Der Rück­tritt ist nur schrift­lich per Ein­schrei­ben zu erklä­ren. Teil­neh­mer, die danach zurück­tre­ten oder zu den Lehr­ver­an­stal­tun­gen nicht oder teil­wei­se nicht erschei­nen, sind zur Zah­lung der vol­len Gebühr verpflichtet.

4. Anmel­dung zum Lehr­gang durch sons­ti­ge Kos­ten­trä­ger (z.B. Arbeit­ge­ber): Erfolgt die Anmel­dung zum Lehr­gang durch einen Drit­ten (z.B. Arbeit­ge­ber), bleibt das bestehen­de Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Kos­ten­trä­ger und BFS GmbH auch dann bestehen, wenn das Arbeits­ver­hält­nis vor­zei­tig been­det wird. Die Ver­pflich­tung zur Zah­lung der Lehr­gangs­ge­büh­ren geht nicht auf den Lehr­gangs­teil­neh­mer über, da die­ser nicht Ver­trags­par­tei ist. Dem Kos­ten­trä­ger steht es frei, einen alter­na­ti­ven Lehr­gang­teil­neh­mer für den lau­fen­den Lehr­gang anzu­mel­den. Eine Kün­di­gung des Lehr­gangs ist hier eben­falls bis spä­tes­tens 14 Tage vor Lehr­gangs­be­ginn mög­lich. Wir ein Teil­neh­mer nicht durch einen Kos­ten­trä­ger (z.B. Arbeit­ge­ber) ange­mel­det, darf die BFS GmbH die­sem grund­sätz­lich kei­ne Aus­künf­te über die Lehr­gangs­teil­nah­me (z.B. Fehl­zei­ten) erteilen.

5. Absa­ge von Lehr­ver­an­stal­tun­gen: Die BFS GmbH hat das Recht, bei zu gerin­ger Betei­li­gung oder höhe­rer Gewalt (z.B. Krank­heit des Dozen­ten) Lehr­gän­ge abzu­sa­gen. Die BFS GmbH ist dann ver­pflich­tet, bereits bezahl­te Gebüh­ren zu erstat­ten. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che hat der Teil­neh­mer nicht. Soweit Unter­richts­stun­den ent­fal­len, wer­den sie nach­ge­holt, sofern nach Inhalt und Umfang aus­ge­fal­le­ne Tei­le das Errei­chen des Aus­bil­dungs­ziels gefähr­den. Ansons­ten ist der Teil­neh­mer nicht zur Min­de­rung berechtigt.

6. Wech­sel der Dozen­ten: Ein Wech­sel der Dozen­ten oder Ver­schie­bun­gen im Ablauf­plan berech­ti­gen den Teil­neh­mer weder zum Rück­tritt vom Ver­trag noch zur Kün­di­gung oder zur Min­de­rung der Lehrgangsgebühr.

7. Haf­tung: Die BFS GmbH haf­tet nicht für Schä­den, außer wenn die­se auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten von Ange­stell­ten oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind inner­halb eines Monats nach Scha­dens­er­eig­nis / Vor­gang schrift­lich gel­tend zu machen. Sie ver­jäh­ren nach wei­te­ren 5 Mona­ten, wenn kei­ne Eini­gung erzielt wur­de oder die Ver­jäh­rung nicht unter­bro­chen wurde.

8. Zulas­sungs­be­din­gun­gen: Gem. Prü­fungs­ord­nung zu den ein­zel­nen Lehrgängen

9. Mit der Unter­schrift die­ser Anmel­dung wer­den das Ver­ständ­nis der vor­ge­nann­ten Teil­nah­me­be­din­gun­gen bestä­tigt und die­se anerkannt.

10. Die BFS berät den Teilnehmer/in bei der Anmel­dung zu den exter­nen Prü­fun­gen und stellt ihn für die Dau­er die­ser Prü­fun­gen frei. Der Teil­neh­mer ist aber für die Anmel­dung selbst verantwortlich.

11. Wird der Ver­trag als Fern­ab­satz­ver­trag geschlos­sen, gel­ten ent­spre­chend fol­gen­de gesetz­li­che Bedin­gun­gen für Fernabsatzverträge:

Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses. Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns (BFS GmbH, Wel­ker­hu­de 33, 45356 Essen, 0201 – 2200330, info@bfsessen.de) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen das Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar oder eine ande­re ein­deu­ti­ge Erklä­rung auch auf unse­rer Web­sei­te [www.bfs-essen.de] elek­tro­nisch aus­fül­len und über­mit­teln. Machen Sie von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch, so wer­den wir Ihnen unver­züg­lich (z. B. per E‑Mail) eine Bestä­ti­gung über den Ein­gang eines sol­chen Wider­rufs über­mit­teln Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­ti­ge Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. Hat die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begon­nen, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.

Staat­lich aner­kann­te
Waf­fen­sach­kun­de-
prü­fung

Nächster Kursbeginn:
13.01.2025
07.04.2025
07.07.2025
06.10.2025
Eine Anmeldung ist 14 Tage vor Starttermin noch möglich!
Ihre Ansprechpartner
Manuel Kammerer

E-Mail: kammerer@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0

Saadetdin Ekmekci

E-Mail: ekmekci@bfsessen.de
Telefon: 0201 22 00 33-0

Grob­über­sicht der Lehrgangsinhalte

Staat­lich aner­kann­te Waffensachkundeprüfung 

  • Rechts­grund­la­gen
  • Reich­wei­te und Wir­kungs­wei­se von Geschossen
  • Hand­ha­bung und Umgang von Schusswaffen
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft­li­che Vorschriften
  • Übungs­schie­ßen

Dauer/Zeiträume

5 Tage (theo­re­ti­scher und fach­prak­ti­scher Unterricht)

  • 13.01.2025 – 17.01.2025
  • 07.04.2025 – 11.04.2025
  • 07.07.2025 – 11.07.2025
  • 06.10.2025 – 10.10.2025

Ziel­grup­pe

Der Lehr­gang rich­tet sich an:

  • Sicher­heits­kräf­te, die eine Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on erlan­gen möch­ten und die Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen erfüllen
  • Sicher­heits­un­ter­neh­men oder betrieb­li­che Sicherheits­abteilungen, die ihre Mitarbeiter/innen zusätz­lich qua­li­fi­zie­ren möchten.

Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen

  • Teil­nah­me an einem indi­vi­du­el­len Beratungsgespräch
  • Zwin­gend kei­ne Ein­tra­gun­gen im Führungszeugnis
  • Deutsch­kennt­nis­se in Wort und Schrift

Grob­über­sicht der Lehrgangsinhalte

  • Rechts­grund­la­gen
  • Umgang mit Waf­fen und Munition
  • Reich­wei­te und Wir­kungs­wei­se von Geschossen
  • Hand­ha­bung von Schusswaffen
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft­li­che Vorschriften
  • Prak­ti­scher Umgang mit Pis­to­le und Revolver
  • Übungs­schie­ßen

Beginn

Auf Anfra­ge.

Hin­weis: Eine Anmel­dung ist bis zu 14 Tage vor Start­ter­min möglich!

Kos­ten

Gesamt 490,– € (zzgl. ges. MwSt.)

Prü­fung

Prü­fung bei der BFS GmbH mit Geneh­mi­gung des Prä­si­di­ums der Poli­zei Essen

Aner­kannt nach § 7 Abs. 2 Waf­fen­ge­setz (WaffG) vom 11. Okto­ber 2002. Staat­li­che Aner­ken­nung durch das Poli­zei­prä­si­di­um Essen. Akten­zei­chen VL 1.2 – 2619 – vom 20.10.2004.

Die­ses Semi­nar umfasst alle im § 7 WaffG und Abschnitt VIII (§§ 29 – 32) 1. AWaffV gefor­der­ten Inhal­te. Die Unter­wei­sung ein­schließ­lich Schie­ßen auf dem Schieß­stand befasst sich mit fol­gen­den Dienst­waf­fen: Pis­to­le 9 mm, Revol­ver 38er Spe­zi­al / 357 Magnum und den dazu gehö­ren­den Munitionsarten

 

Teil­nah­me­be­din­gun­gen

1. Anmel­dung: Die Anmel­dung erfolgt zwin­gend schrift­lich und/oder per Fax. Anmel­dun­gen wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs berück­sich­tigt und müs­sen schrift­lich durch die BFS GmbH bestä­tigt werden.

2. Zah­lungs­be­din­gun­gen: Der Teilnehmer/Kostenträger hat die Lehr­gangs­ge­bühr unab­hän­gig von Leis­tun­gen Drit­ter zu zah­len. Kos­ten für Lern­mit­tel wer­den extra berech­net. Die Gebüh­ren wer­den pro Lehr­gangs­ab­schnitt im Vor­aus berech­net und sind 10 Tage nach Rech­nungs­da­tum zur Zah­lung fäl­lig. Even­tu­ell anfal­len­de Prü­fungs­ge­büh­ren sind sepa­rat durch den Lehr­gangs­teil­neh­mer bei der prü­fen­den Stel­le zu entrichten.

3. Rück­tritt und Kün­di­gung: Bis 14 Tage vor Lehr­gangs­be­ginn (maß­geb­lich ist der Ein­gang beim BFS Bil­dungs­zen­trum in Essen) kann der Teil­neh­mer ohne Anga­be von Grün­den vom Ver­trag zurück­tre­ten. Der Rück­tritt ist nur schrift­lich per Ein­schrei­ben zu erklä­ren. Teil­neh­mer, die danach zurück­tre­ten oder zu den Lehr­ver­an­stal­tun­gen nicht oder teil­wei­se nicht erschei­nen, sind zur Zah­lung der vol­len Gebühr verpflichtet.

4. Anmel­dung zum Lehr­gang durch sons­ti­ge Kos­ten­trä­ger (z.B. Arbeit­ge­ber): Erfolgt die Anmel­dung zum Lehr­gang durch einen Drit­ten (z.B. Arbeit­ge­ber), bleibt das bestehen­de Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Kos­ten­trä­ger und BFS GmbH auch dann bestehen, wenn das Arbeits­ver­hält­nis vor­zei­tig been­det wird. Die Ver­pflich­tung zur Zah­lung der Lehr­gangs­ge­büh­ren geht nicht auf den Lehr­gangs­teil­neh­mer über, da die­ser nicht Ver­trags­par­tei ist. Dem Kos­ten­trä­ger steht es frei, einen alter­na­ti­ven Lehr­gang­teil­neh­mer für den lau­fen­den Lehr­gang anzu­mel­den. Eine Kün­di­gung des Lehr­gangs ist hier eben­falls bis spä­tes­tens 14 Tage vor Lehr­gangs­be­ginn mög­lich. Wir ein Teil­neh­mer nicht durch einen Kos­ten­trä­ger (z.B. Arbeit­ge­ber) ange­mel­det, darf die BFS GmbH die­sem grund­sätz­lich kei­ne Aus­künf­te über die Lehr­gangs­teil­nah­me (z.B. Fehl­zei­ten) erteilen.

5. Absa­ge von Lehr­ver­an­stal­tun­gen: Die BFS GmbH hat das Recht, bei zu gerin­ger Betei­li­gung oder höhe­rer Gewalt (z.B. Krank­heit des Dozen­ten) Lehr­gän­ge abzu­sa­gen. Die BFS GmbH ist dann ver­pflich­tet, bereits bezahl­te Gebüh­ren zu erstat­ten. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che hat der Teil­neh­mer nicht. Soweit Unter­richts­stun­den ent­fal­len, wer­den sie nach­ge­holt, sofern nach Inhalt und Umfang aus­ge­fal­le­ne Tei­le das Errei­chen des Aus­bil­dungs­ziels gefähr­den. Ansons­ten ist der Teil­neh­mer nicht zur Min­de­rung berechtigt.

6. Wech­sel der Dozen­ten: Ein Wech­sel der Dozen­ten oder Ver­schie­bun­gen im Ablauf­plan berech­ti­gen den Teil­neh­mer weder zum Rück­tritt vom Ver­trag noch zur Kün­di­gung oder zur Min­de­rung der Lehrgangsgebühr.

7. Haf­tung: Die BFS GmbH haf­tet nicht für Schä­den, außer wenn die­se auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten von Ange­stell­ten oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind inner­halb eines Monats nach Scha­dens­er­eig­nis / Vor­gang schrift­lich gel­tend zu machen. Sie ver­jäh­ren nach wei­te­ren 5 Mona­ten, wenn kei­ne Eini­gung erzielt wur­de oder die Ver­jäh­rung nicht unter­bro­chen wurde.

8. Zulas­sungs­be­din­gun­gen: Gem. Prü­fungs­ord­nung zu den ein­zel­nen Lehrgängen

9. Mit der Unter­schrift die­ser Anmel­dung wer­den das Ver­ständ­nis der vor­ge­nann­ten Teil­nah­me­be­din­gun­gen bestä­tigt und die­se anerkannt.

10. Die BFS berät den Teilnehmer/in bei der Anmel­dung zu den exter­nen Prü­fun­gen und stellt ihn für die Dau­er die­ser Prü­fun­gen frei. Der Teil­neh­mer ist aber für die Anmel­dung selbst verantwortlich.

11. Wird der Ver­trag als Fern­ab­satz­ver­trag geschlos­sen, gel­ten ent­spre­chend fol­gen­de gesetz­li­che Bedin­gun­gen für Fernabsatzverträge:

Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses. Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns (BFS GmbH, Wel­ker­hu­de 33, 45356 Essen, 0201 – 2200330, info@bfsessen.de) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen das Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar oder eine ande­re ein­deu­ti­ge Erklä­rung auch auf unse­rer Web­sei­te [www.bfs-essen.de] elek­tro­nisch aus­fül­len und über­mit­teln. Machen Sie von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch, so wer­den wir Ihnen unver­züg­lich (z. B. per E‑Mail) eine Bestä­ti­gung über den Ein­gang eines sol­chen Wider­rufs über­mit­teln Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­ti­ge Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. Hat die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begon­nen, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.

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